Donauschwaben in den USA


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DEUTSCHLANDLIED

 

 

Einigkeit und Recht und Freiheit
Für das Deutsche Vaterland.
Danach laßt uns alle streben,
Brüderlich mit Herz und Hand.
Einigkeit und Recht und Freiheit
Sind des Glückes Unterpfand.
|:Blüh' im Glanze dieses Glückes
Blühe deutsches Vaterland. :|

 

 

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Deutschlandlied

Hymne

 

          Das Deutschlandlied, auch Lied der Deutschen oder seltener Hoffmann-Haydn’sches Lied genannt, wurde von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben am 26. August 1841 auf der Insel Helgoland auf eine Melodie von Joseph Haydn gedichtet.

          Deutsche Nationalhymne ist ausschließlich die dritte Strophe des Deutschlandlieds.

          Das Lied wurde am 5. Oktober 1841 in Hamburg erstmals öffentlich gesungen. Die Melodie stammt von Joseph Haydn, der sie 1797, zur Zeit der Napoleonischen Kriege, als Kaiserhymne („Gott erhalte Franz, den Kaiser, unsern guten Kaiser Franz“) für Kaiser Franz II. (Heiliges Römisches Reich) komponierte. Später verwendete er diese Melodie im zweiten Satz des so genannten Kaiserquartetts für vier Streichinstrumente (siehe Österreichische Kaiserhymnen).

          Das Lied wurde 1922 Nationalhymne des Deutschen Reiches. Im Dritten Reich wurde nur noch die erste Strophe gesungen, gefolgt vom nationalsozialistischen Horst-Wessel-Lied, zusammen als Hymne. Nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde zu offiziellen Anlässen nur noch die dritte Strophe gesungen. Nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik 1990 wurde im Jahr 1991 auch nur noch die dritte Strophe des Deutschlandliedes in einem Briefwechsel des Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker mit Bundeskanzler Helmut Kohl zur offiziellen Nationalhymne Deutschlands erklärt.

 

http://www.salinia.de/noten/deutschlandlied.html 

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