Deutschlandlied
Hymne
Das Deutschlandlied, auch Lied der Deutschen oder seltener Hoffmann-Haydn’sches
Lied genannt, wurde von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben am 26.
August 1841 auf der Insel Helgoland auf eine Melodie von Joseph Haydn
gedichtet.
Deutsche
Nationalhymne ist ausschließlich die dritte Strophe des
Deutschlandlieds.
Das Lied wurde am
5. Oktober 1841 in Hamburg erstmals öffentlich gesungen. Die Melodie
stammt von Joseph Haydn, der sie 1797, zur Zeit der Napoleonischen
Kriege, als Kaiserhymne („Gott erhalte Franz, den Kaiser, unsern guten
Kaiser Franz“) für Kaiser Franz II. (Heiliges Römisches Reich)
komponierte. Später verwendete er diese Melodie im zweiten Satz des so
genannten Kaiserquartetts für vier Streichinstrumente (siehe
Österreichische Kaiserhymnen).
Das Lied wurde
1922 Nationalhymne des Deutschen Reiches. Im Dritten Reich wurde nur
noch die erste Strophe gesungen, gefolgt vom nationalsozialistischen
Horst-Wessel-Lied, zusammen als Hymne. Nach Gründung der Bundesrepublik
Deutschland wurde zu offiziellen Anlässen nur noch die dritte Strophe
gesungen. Nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik 1990 wurde im
Jahr 1991 auch nur noch die dritte Strophe des Deutschlandliedes in
einem Briefwechsel des Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker mit
Bundeskanzler Helmut Kohl zur offiziellen Nationalhymne Deutschlands
erklärt.
http://www.salinia.de/noten/deutschlandlied.html |