Landesverband der Donauschwaben, USA


 

 

 

 

DWA-PRESSEMITTEILUNG

Wien, am 31. Oktober 2009

Deutsche Weltallianz / German World Alliance

2434 Wisconsin Avenue, N.W., Washington, DC 20007, USA,  www.GermanWorldAlliance.org

 

EU legitimiert Diskriminierung und sichert tschechische Raubpolitik

Sudetendeutsche als EU-Bürger zweiter Klasse

 

          Die Deutsche Weltallianz hält es für ein falsches Signal, die Tschechische Republik teilweise von der Grundrechtscharta der Europäischen Union (EU)  zu entbinden. Die EU hat sich damit abermals erpressbar gezeigt und den Interessen der vertriebenen Sudetendeutschen einen schlechten Dienst erwiesen.

 

          Tschechiens Präsident Vaclav Klaus behauptet als schärfster Kritiker des Lissabonvertrages, dass dieser Vertrag den vertriebenen Sudetendeutschen die Tür für Restitutionsforderungen öffnen würde. Klaus weigert sich daher, den Vertrag von Lissabon zu unterzeichnen. Er verlangte, die Restitutionsgefahr für die Tschechische Republik  durch eine Zusatzklausel zu beseitigen, indem man die Gültigkeit der Beneš-Dekrete in einer solchen Klausel fest schreibt. Eine Klausel in dieser Form  lehnte die EU zwar kategorisch ab, zeigte sich aber dennoch gegenüber Klaus kompromißbereit. Immerhin kann der Vertrag von Lissabon nur mit Zustimmung aller 27 EU-Staaten in Kraft treten. Und gerade deshalb verfehlte die Vetopolitik des tschechischen Präsidenten ihre Wirkung nicht.

 

          Die Zusatzklausel für Tschechien sichert nunmehr Prag die volle Souveränität in allen verfassungsrechtlichen Entscheidungen zu. Klaus befürchtete nämlich, dass Entscheidungen des tschechischen Verfassungsgerichts in Sachen Beneš-Dekrete von den Sudetendeutschen auf Basis der EU-Grundrechtscharta bekämpft werden könnten. So hatte das tschechische Verfassungsgericht in Brünn bereits vor Jahren die Gültigkeit der Beneš-Dekrete festgestellt und Restitutionsforderungen abgelehnt. Prag will sicher stellen, dass die vertriebenen Sudetendeutschen auch weiterhin mit höchstrichterlichen Bescheiden von jeder Restitution ausgeschlossen bleiben. Das nationale Recht soll in der Sudetendeutschen Frage ohne Abstriche über dem EU-Recht stehen!

 

          Peter Wassertheurer, Präsident der DWA, erklärt zur Einigung zwischen Brüssel und Prag:

 

          „Die EU hat mit dieser Einigung akzeptiert, dass EU-Bürger - und dazu zähle ich die Heimatvertriebenen sowie die Angehörigen der deutschen Minderheit in Tschechien und in der Slowakei - diskriminiert werden dürfen. Die Zusatzklausel macht es den Sudetendeutschen unmöglich, ihr Recht auf Entschädigung und Wiedergutmachung für das Unrecht von 1945 auf Ebene der EU einzufordern. Brüssel hat damit eine der wichtigsten Grundsäulen der EU selbst in Frage gestellt. Es darf nicht sein, dass EU-Bürger nur deshalb von den europäischen Grundwerten ausgeschlossen werden, weil sie deutscher Abstammung sind. Das ist Rassismus in Reinkultur und würde in Fall von anderen Ethnien in Brüssel und sonstwo in Europa einen Sturm der Entrüstung loslösen.“

 

          Abschließend erinnert Wassertheurer noch an das Diskriminierungsverbot, das im EU-Vertrag festgeschrieben ist. Dort heißt es:

 

          „Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sind verboten.“

 

 

 

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