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DWA-PRESSEMITTEILUNG
Wien,
am 31. Oktober 2009
Deutsche
Weltallianz / German World Alliance
2434
Wisconsin Avenue, N.W., Washington, DC 20007, USA,
www.GermanWorldAlliance.org
EU
legitimiert Diskriminierung und sichert tschechische Raubpolitik
Sudetendeutsche
als EU-Bürger zweiter Klasse

Die Deutsche Weltallianz hält es für ein falsches Signal, die
Tschechische Republik teilweise von der Grundrechtscharta der Europäischen
Union (EU) zu entbinden. Die
EU hat sich damit abermals erpressbar gezeigt und den Interessen der
vertriebenen Sudetendeutschen einen schlechten Dienst erwiesen.
Tschechiens Präsident Vaclav Klaus behauptet als schärfster
Kritiker des Lissabonvertrages, dass dieser Vertrag den vertriebenen
Sudetendeutschen die Tür für Restitutionsforderungen öffnen würde.
Klaus weigert sich daher, den Vertrag von Lissabon zu unterzeichnen. Er
verlangte, die Restitutionsgefahr für die Tschechische Republik
durch eine Zusatzklausel zu beseitigen, indem man die Gültigkeit
der Beneš-Dekrete in einer solchen Klausel fest schreibt. Eine Klausel
in dieser Form lehnte die EU
zwar kategorisch ab, zeigte sich aber dennoch gegenüber Klaus kompromißbereit.
Immerhin kann der Vertrag von Lissabon nur mit Zustimmung aller 27
EU-Staaten in Kraft treten. Und gerade deshalb verfehlte die Vetopolitik
des tschechischen Präsidenten ihre Wirkung nicht.
Die Zusatzklausel für Tschechien sichert nunmehr Prag die volle
Souveränität in allen verfassungsrechtlichen Entscheidungen zu. Klaus
befürchtete nämlich, dass Entscheidungen des tschechischen
Verfassungsgerichts in Sachen Beneš-Dekrete von den Sudetendeutschen
auf Basis der EU-Grundrechtscharta bekämpft werden könnten. So hatte
das tschechische Verfassungsgericht in Brünn bereits vor Jahren die Gültigkeit
der Beneš-Dekrete festgestellt und Restitutionsforderungen abgelehnt.
Prag will sicher stellen, dass die vertriebenen Sudetendeutschen auch
weiterhin mit höchstrichterlichen Bescheiden von jeder Restitution
ausgeschlossen bleiben. Das nationale Recht soll in der Sudetendeutschen
Frage ohne Abstriche über dem EU-Recht stehen!
Peter Wassertheurer, Präsident der DWA, erklärt zur Einigung
zwischen Brüssel und Prag:
„Die EU hat mit dieser Einigung akzeptiert, dass EU-Bürger
- und dazu zähle ich die Heimatvertriebenen sowie die Angehörigen der
deutschen Minderheit in Tschechien und in der Slowakei - diskriminiert
werden dürfen. Die Zusatzklausel macht es den Sudetendeutschen unmöglich,
ihr Recht auf Entschädigung und Wiedergutmachung für das Unrecht von
1945 auf Ebene der EU einzufordern. Brüssel hat damit eine der
wichtigsten Grundsäulen der EU selbst in Frage gestellt. Es darf nicht
sein, dass EU-Bürger nur deshalb von den europäischen Grundwerten
ausgeschlossen werden, weil sie deutscher Abstammung sind. Das ist
Rassismus in Reinkultur und würde in Fall von anderen Ethnien in Brüssel
und sonstwo in Europa einen Sturm der Entrüstung loslösen.“
Abschließend erinnert Wassertheurer noch an das
Diskriminierungsverbot, das im EU-Vertrag festgeschrieben ist. Dort heißt
es:
„Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts, der
Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der
genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung,
der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer
nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung,
des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sind verboten.“

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